Schulordnung

Schulordnung

Regeln müssen sein, auch an der Schule.

Schulordnung des Schulzentrums Harkenberg

 

„Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem anderen zu.“

Jeder kennt dieses Sprichwort. Es bedeutet mit anderen Worten: Verhalte dich anderen gegenüber so,

wie du selbst auch von anderen behandelt werden möchtest!

Diese Forderung bezieht sich auf eine ganze Reihe von Dingen, die uns allen wichtig sind:

 

  • Gerechtigkeit
  • Fairness
  • Höflichkeit
  • Rücksichtnahme
  • Toleranz
  • Ehrlichkeit
  • Hilfsbereitschaft
  • Zivilcourage

 

„Jeder hat das Recht auf Schule...“

Das hört sich für einen Schüler vielleicht im ersten Moment komisch an, bedeutet aber nichts anderes, als

dass man sich so verhalten muss, dass man selbst die Chance hat zu lernen und auch andere in ihrem

Recht nicht behindert werden. So verbieten sich viele Dinge von selbst:

  • Umherlaufen in der Klasse
  • Hineinrufen in die Klasse
  • Walkman hören
  • Benutzen eines Handy im Klassenraum
  • Stören von Mitschülern und Lehrern

 

„Ich komme und gehe, wann ich Lust habe...“

Das wäre sicher der Traum eines jeden; aber mit dem Recht auf Schule sind auch eine ganze Reihe von

Pflichten verbunden, die eingehalten werden müssen, damit Schule möglich ist:

 

  • Regelmäßige Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen: Das schließt auch Klassen-fahrten und Besuch von Veranstaltungen außerhalb der „normalen“ Unterrichtszeiten mit ein.
  • Pünktliches Erscheinen zum Unterricht: Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer müssen spätestens mit dem Schellen um 8.10 Uhr in der Schule sein, um sich auf den Unterrichtsbeginn um 8.15 Uhr einrichten zu können. Dazu gehört der Blick auf den Vertretungsplan und das Aufsuchen der Klasse oder des Fachraums auf direktem Wege.
  • Ist ein Schüler oder eine Schülerin erkrankt, so sollte die Schule schon am ersten Tag telefonisch durch die Eltern (nicht durch den Schüler selbst) benachrichtigt werden. Die Krankmeldung muss jedoch spätestens am zweiten Tag erfolgen.
  • Arztbesuche können nur im Ausnahmefall während der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Dazu gehört selbstverständlich auch der Nachmittagsunterricht. Eine Beurlaubung hierzu oder in anderen Fällen (z.B. Vorstellungsgespräch, Fahrprüfung) muss vorher beim Klassenlehrer eingeholt werden.
  • Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler während der Unterrichtszeit, hat sie/ er sich beim Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin oder - wenn sie nicht erreichbar sind - bei der Schulleitung abzumelden. Bevor ein Schüler nach Hause geht, stellt die Schule sicher (immer ins Sekretariat gehen), dass ein Elternteil informiert wird. Ist diese Information nicht möglich, verbleibt der Schüler in der Obhut der Schule. In dringenden Fällen kümmert sich die Schule um eine ärztliche Behandlung.
  • Auch in den Pausen ist das eigenmächtige Verlassen des Schulgeländes strikt untersagt. Sind in den Pausen Besorgungen zu machen, so hat der Schüler sich bei der Aufsicht führenden Lehrperson ab- und wieder anzumelden.
  • Während der Pausen ist der Aufenthalt im Gebäude nicht gestattet.

 

 

„Nach mir die Sintflut!“

scheinen einige Schüler zu denken, wenn man sieht, wie diese die Einrichtungen der Schule behandeln.

Für angerichtete Schäden (ob mutwillig verursacht oder nicht) muss derjenige die Verantwortung über

nehmen, der den Schaden verursacht hat. Ein Schaden muss sofort im Büro gemeldet werden. Die

Schulleitung prüft dann, wer den Schaden verursacht hat.

 

 

„Wofür sind denn die Putzfrauen da?Die werden doch dafür bezahlt!“  

Das ist ein böser Satz, der dadurch nicht richtiger wird, dass man ihn häufiger wiederholt. Jeder ist für die

Sauberkeit an der Schule verantwortlich und nicht nur die Putzfrauen oder der Ordnungsdienst (Jeder ist

mal dran!) auf dem Schulhof. Vermeide Müll und wirf angefallenen Müll nicht einfach weg!

 

„Keine Macht den Drogen!“

ist nicht nur eine Aufforderung, die man in den Fußballstadien lesen kann. Dieser Satz gilt auch für die

Städt. Realschule Hörstel. Auf dem gesamten Schulgrundstück gilt für Schülerinnen und Schüler ein

allgemeines Rauch- und ein striktes Alkoholverbot. Dieses Verbot gilt auch für den Konsum von anderen

Drogen, ob sie legalisiert sind oder nicht.

Schüler oder Schülerinnen zu melden, die sich über dieses Verbot hinwegsetzen, ist kein Petzen,

sondern in Wahrheit Hilfe für die Betroffenen.

 

„Jeder ist Ausländer, fast überall.“

Auch an unserer Schule gibt es Kinder und Jugendliche, die nicht in Deutschland geboren wurden, sondern durch Umzug, als Flüchtling oder aus anderen Gründen nach Deutschland gekommen sind. So wie wir erwarten können, dass diese Menschen sich den Bedingungen in Deutschland anpassen, können sie von uns erwarten, dass wir ihnen mit Achtung und Toleranz begegnen. Aggressionen, Beschimpfungen oder gar Gewalt gegenüber diesen Mitschülern dürfen an unserer Schule keinen Platz haben.

 

„Deine Freiheit endet da, wo die Freiheit deines Mitmenschen anfängt.“

Wenn jeder diesen Satz berücksichtigen würde, wäre die gesamte Schulordnung überflüssig. In der

Praxis aber kommt es häufig zu Problemen, wenn viele Mensche (wie in der Schule) eng zusammen sind.

Folgende Dinge müssen daher verboten sein:

 

  • Drängeln am Kiosk
  • Drängeln beim Einsteigen in den Bus
  • „Platzreservierungen“ im Bus für Schülerinnen und Schüler, die erst später einsteigen
  • Fußball- und Fangenspielen dort, wo andere Schülerinnen und Schüler gefährdet werden können
  • Schneeballwerfen
  • absichtliches Blockieren der Spielgeräte
  • Benutzen der Toilette als Aufenthaltsort

 

„Niemand muss an unserer Schule Bedrohung, Beschimpfung, Erpressung oder Gewalt erdulden!“

Was aber tun, wenn es zu Konflikten kommt? Wenn man selbst den Konflikt nicht friedlich regeln kann, hat jeder das Recht, sein Anliegen beim Klassenlehrer, dem Vertrauenslehrer oder bei der Schulleitung vorzubringen. Das sollte natürlich in angemessener Form erfolgen und muss in den meisten Fällen weder lautstark noch mitten im Unterricht sein.

 

„Mein Handy gehört zwar mir, aber im Schulgebäude muss ich mein Handy ausschalten!“

Viele Schülerinnen und Schüler besitzen ein Handy. Moderne Handys bieten neben der Funktion „Telefonieren“ viele weitere: Man kann mit einem Handy u.a. Fotos und Videos erstellen und diese schnell via Bluetooth in Internet verbreiten. Um vor Missbrauch zu schützen gilt für alle Schülerinnen und Schüler:

Beim Betreten des Schulgebäudes (auch in den Pausen) muss das mitgebrachte Handy bzw. elektronische Abspiel- und Aufnahmegeräte ausgeschaltet sein. Bei einem verstoß gegen die Schulordnung werden die Geräte von der Lehrkraft eingezogen (zeitweise Wegnahme des Handys gem. § 53 Abs. 2 SchulG). Die Abholung ist frühestens am nächsten Tag möglich. Im Wiederholungsfall muss das Handy durch die Eltern bei der Lehrkraft abgeholt werden. Liegt ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten vor, muss geprüft werden, ob eine Strafanzeige erstellt wird.