Die Schulpflegschaft

Schulpflegschaft - Was ist das überhaupt?

 

Liebe Eltern!

 

Wie Sie alle aus den Grundschulen wissen, gibt es die Möglichkeit die Schule, in der Ihr Kind immerhin einen großen Teil seiner Zeit verbringt, mit zu gestalten. Für weitere Fakten zur Elternmitbestimmung bitte hier klicken.

Ich möchte mich kurz vorstellen: Mein Name ist Heidi Brandenburg – Käufer und mein Sohn geht in die Klasse 9c.

Ich bin von der Schulpflegschaft als Vorsitzende gewählt worden und wende mich auf diesem Weg an alle Eltern.

Nicht jeder kann  oder möchte an den Gremien in der Schule mitarbeiten. Das heißt aber ja nicht, dass Sie nicht trotzdem interessante Ideen einbringen möchten, Vorschläge machen wollen oder Kritik äußern möchten. Dann wäre eine Möglichkeit dies über die Schulpflegschaftsvorsitzende zu tun. Von dort würde es an die Schulpflegschaft bzw. die Schule weitergegeben.

 

In der Schulkonferenz wurde, auch mit den Stimmen der Eltern, ein Beschwerdemanagement - mehr Info hier für die Schule verabschiedet. Als Beschluss der Schulkonferenz ist dies für alle Teile der Schule verbindlich.

Im Rahmen des Beschwerdemanagement der Schule gibt es die Möglichkeit, dass die Schulpflegschaftsvorsitzende Sie bei schwierigen Konfliktgesprächen mit den Fach- oder Klassenlehrer bzw. Rektor begleitet und unterstützt.

 

Aber auch positive Berichte und Anmerkungen werden gerne weitergegeben.

 

Da die Schulpflegschaft mich als Vorsitzende und somit als Vertreterin aller Eltern gewählt hat, bin ich auf einen regen Austausch und Ideenfluss von vielen Eltern angewiesen.

 

Also melden Sie sich gerne bei mir!

 

Herzliche Grüße

 

Heidi Brandenburg –Käufer

Schulpflegschaftsvorsitzende Tel.:05454-932053

 

Falls ich in dringenden Fällen kurzfristig nicht erreichbar bin, können Sie sich auch an  meine Stellvertreter wenden.


1. Vertreter: Ralf Wennemer 05459- 971133

2. Vertreterin: Heike Brückmann 05459 – 98367

 

Hier noch einige Informationen:

 

Nachhilfe: Um Eltern die Nachhilfeunterricht für ihre Kinder suchen und Schüler die Interesse haben Nachhilfe zu geben zusammen zubringen, gibt es jetzt im Sekretariat eine Liste. Es wird von Seiten der Schule jedoch keine Gewähr für die Qualität oder die Zuverlässigkeit übernommen. Auch die Vergütung muss selber vereinbart werden.

 

Zuschüsse zu Klassenfahrten: Um Kindern von Geringverdienern, Beziehern von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung die Teilnahme an den Klassenfahrten zu ermöglichen kann die Stadt Hörstel ein Zuschuss gewähren. Dieser muss vor der Klassenfahrt rechzeitig, direkt bei der Stadt, beantragt werden.

Haben Sie noch Informationen die für viele interessant sein können? Lassen Sie es uns wissen.

 

 

Hier finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Schulpflegschaft. mehr